Der hier angebotene Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf tauchtypische Gesundheitsschäden. Die Caissonkrankheit (Taucherkrankheit durch Dekompressionsunfall) oder die Trommelfellverletzung fällt unter den Unfallbegriff. Damit muss kein von außen auf den Körper wirkendes Ereignis stattgefunden haben. Die Stickstoff- oder Heliumansammlung durch gelöste Gase im Blut aufgrund zu schneller Druckänderung (zu rasches Auftauchen) im Körpergewebe ist ein Unfall, der bei einem bleibendem Invaliditätsgrad oder Tod zu einer Leistung aus der Unfallversicherung führt. Damit es erst gar nicht zu bleibenden Schäden kommt, werden die Kosten für eine schnellstmögliche Rekompression in einer Überdruckkammer (mit Sauerstoffgabe) durch die Unfallversicherung reguliert. In der Premium-Deckung bis 20.000,- Euro je Unfallereignis, in der Premium-Plus-Deckung bis 100.000,- Euro je Unfallereignis im Rahmen der Bergungs- und Transportkosten. Berufstaucher sind leider über diese Versicherungsdeckung nicht versicherbar.