Wer in der freien Natur unterwegs ist, unterschätzt oft das Risiko auf Hilfe angewiesen zu sein. Wird ein Such-, Bergungs- oder Rettungseinsatz notwendig, kann es schnell sehr teuer werden. Gerade dann, wenn der Einsatz nicht medizinisch, sondern aufgrund einer Suche oder Bergung notwendig war. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten von Rettungseinsätzen nur dann, wenn medizinische Hilfe erforderlich ist, z.B. nach einem Herzinfarkt oder einem Beinbruch. Leider kommt es oftmals zu Streitigkeiten mit gesetzlichen Krankenkassen, ob Kosten und in welcher Höhe übernommen werden oder nicht. Damit alle Notfälle finanziell abgesichert sind, hilft eine private Unfallversicherung mit mitversicherten Such-, Bergungs- und Rettungseinsätzen sowie zusätzlich eine Auslandsreisekrankenversicherung. Wichtig zu wissen ist, dass für eine Leistungspflicht ein Unfall nicht eingetreten sein muss. Einem Unfall steht nämlich gleich, wenn ein solcher unmittelbar drohte oder nach konkreten Umständen zu vermuten war. Somit sind durch eine private Unfallversicherung gerade die Kosten gedeckt, die in der Regel von Krankenkassen nicht übernommen werden, also Rettungseinsätze aus ausweglosen Situationen ohne weitere Verletzung. Ein Leistungsanspruch entsteht dann, wenn keine dritte Partei (z.B. Krankenkasse, Haftpflichtversicherer) zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder die Kostenerstattung bestreitet. Die grüne Unfallversicherung leistet für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze von öffentlichen- oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten, auch für den ärztlich angeordneten Transport der verletzten Person zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik. Wir lassen somit niemanden beim Genießen der freien Natur im Unglücksfall im Regen stehen sondern helfen finanziell weiter.