Trotz bester medizinischer Behandlung in Deutschland führen Unfälle zu Querschnittslähmungen. Eine Umstellung des ganzen Lebens ist damit zwangsläufig verbunden. Allerdings gibt es immer bessere technische Hilfsmittel, die ein eigenständiges Leben im Rollstuhl ermöglichen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für einen Rollstuhl aber nur eingeschränkt. Ein Elektrorollstuhl wird nur dann zur Verfügung gestellt, wenn die Teilhabe am allgemeinen Leben sonst nicht mehr möglich wäre. Der elektrifizierte Rollstuhl darf laut gesetzlicher Krankenkasse nicht dazu dienen, um an gewohnten oder neuen Freizeitgestaltungen teilnehmen zu können. Insofern übernimmt die gesetzliche Krankenkasse immer nur das wirtschaftlich notwendige Hilfsmittel, d.h. es werden nicht die Kosten für das beste Hilfsmittel übernommen welches zur Verfügung steht.
Derweil stehen für Menschen mit Handicap neue elektrifizierte Hilfsmittel zur Verfügung, die selbst das Bergsteigen und den eigenständigen Besuch am Strand wieder ermöglichen. Einachsige elektrifizierte Fortbewegungsmittel verschaffen Menschen mit eingeschränkter Mobilität ungewohnte Freiheiten.
Um die maximale mobile Freiheit nach einem schweren Unfall bereitstellen zu können werden Mehrleistungen im Rahmen einer »Mobilitätsgarantie bei Querschnittslähmung« durch die greenʹsFAIR® ESG-Zusatzbedingungen in Höhe von 15.000,- EUR für Rollstuhl und Akkumulator erbracht.