Wozu soll eine Nachhaltigkeitsberatung nach einem Unfall dienen werden wir vom Greensurance-Team oft gefragt? Nun, über die greenʹsfair ESG-Zusatzbedingungen kann eine Nachhaltigkeitsberatung durch die Greensurance Stiftung | Für Mensch und Umwelt in Anspruch genommen werden. Die Stiftung berät beispielsweis zum barrierefreien ökologischen Umbau, stellt Kontakte her oder informiert über die elektrifizierte Mobilität. Die greenʹsfair ESG-Zusatzbedingungen wurden von der Greensurance Stiftung entwickelt, stehen allen Nachhaltigkeitskunden von Nachhaltigkeitsmaklern (ESGberater – Fachberater für nachhaltiges Versicherungswesen – s. hier: www.esgberater.de) zur Verfügung.
Die Stiftung steht zur weiteren Verantwortung nach einem Schadensfall, gerade eben auch bei den Zusatzbedingungen zur Unfallversicherung. Die Nachhaltigkeitsberatung ist ein wichtiger zusätzlicher Baustein, um der nachhaltigen Entwicklung in der Versicherungsbranche verstärkt Ausdruck verleihen zu können.